Unterstützende und flankierende Maßnahmen

Sozial begleitender Dienst/soziale Beratung

Die Beratungen für Rehabilitanden werden als Einzelgespräche angeboten, können auf Wunsch auch im Beisein der Angehörigen sowie der zuständigen Rehaträger geführt werden. Die Rehabilitanden erfahren hier individuell Informationen zu persönlichen, sozialrechtlichen und anderen sozialen Fragen. Neben der Klärung aktueller Fragen zum Rehabilitationsverlauf spielt die Vorbereitung der Rehabilitanden auf die Zeit nach der Entlassung aus der beruflichen Rehabilitation (Abklärung und gegebenenfalls Absicherung der Nachbetreuung) eine wichtige Rolle. Aufgaben und Bestandteile des sozialen/begleitenden Dienstes sind:

  • Aufnahmegespräche am 1. Tag der beruflichen Rehabilitation; Erfassen von Personalien und relevanten Daten der Rehabilitanden
  • Unterstützung und Beratung bei sozialrechtlichen und organisatorischen Fragestellungen, z.B. Anträge auf finanzielle Leistungen, Schwerbehinderung, etc.
  • Weitervermittlung bzw. Kontaktaufnahme zu weiteren Stellen (Sozialamt, Schuldnerberatung, etc.)
  • Unterstützung bei der Korrespondenz
  • Kontakte zu den Leistungsträgern, insbesondere bei formalen Fragen
  • Interne Organisation
    • Organisation flankierender Maßnahmen (Krankengymnastik/Physiotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie, Hippotherapie, physikalische Therapie)
    • Klärung der versichertenrechtlichen Verhältnisse der Rehabilitanden
  • Soziales Training
    • Unterstützung bei der Lösung von Wohnungsproblemen (auch in den Appartements des Rehazentrums)
    • ADL zum Selbstständigkeitstraining
  • Außenkontakte
    • zu Akutkrankenhäusern und Reha-Kliniken, insbesondere zu den dortigen sozialen Diensten, die in der Regel für die Weitervermittlung von Patienten zuständig sind
    • Ansprechpartner für diverse Anfragen zur Aufnahme, zur Kostenklärung und Ähnlichem
  • Organisation/ Kontaktaufnahme
    • zu den Arbeitsagenturen, Rehateams (insbesondere der in der Region ansässigen) zwecks Berufsberatung
    • zum Integrationsamt, wegen finanzieller Leistungen bei der Reintegration  (Ausstattung eines Arbeitsplatzes, Zuschüsse an Arbeitgeber)
    • zu den Integrationsfachdiensten (unterstützende Kontakte zu Arbeitgebern)
  • Arbeitsbegleitung in Kooperation mit den Berufspädagogen
    • Kontaktaufnahme zu Arbeitgebern
    • Akquise von Praktikumsstellen
    • Betreuung der Rehabilitanden und der Betriebe während eines Praktikums
    • Beratung bei Problemen
  • Bewerbertraining
    • Erstellen einer schriftlichen Bewerbung
    • Begleitung bei der Stellensuche
    • Vorbereitung auf ein Bewerbungsgespräch
  • Nachsorge