Der neuropsychologische Dienst erfüllt in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Berufspädagogen, Sozialdienst und ärztlichem Dienst folgende Aufgaben:
Erstellung eines kognitiven Funktionsprofils
Obligate Untersuchung von:
- Aufmerksamkeit und Konzentration
- Gedächtnis (kurz- und mittelfristige verbale und visuelle Merkfähigkeit, Arbeitsgedächtnis)
- Exekutive Funktionen (logisch-schlussfolgerndes Denken, Handlungsplanung)
- Allgemein- bzw. Wortwissen
- Zahlenverarbeitung und Rechnen
Fakultative Untersuchung von:
- Gesichtsfeld
- Neglekt
- Visueller Objekt- und Raumwahrnehmung
- Sprache
Sonstige Aufgaben:
- Beteiligung an der Erstellung eines Berufseignungs-Profils
- Erfassung von verhaltensbezogenen und emotionalen Leistungsvoraussetzungen sowie der psycho-physischen Belastbarkeit
- Neuropsychologische Funktionstherapie (u.a. auch Hilfestellung bei effizientem Einsatz personenbezogener Ressourcen und Unterstützung bei Einsatz effizienter Kompensationsstrategien)
- Förderung einer angemessenen Eigenverantwortlichkeit und Entscheidungsfähigkeit
- Unterstützung im Umgang mit den krankheitsbedingten veränderten Leistungsvoraussetzungen
Aufgabe der Neuropsychologie ist die genaue Erfassung von Art und Ausmaß der kognitiven Beeinträchtigungen sowie der vorhandenen Stärken mit Hilfe modernster computergestützter, wissenschaftlich fundierter Testverfahren.
Das Training der gestörten kognitiven Funktionen mittels Papier- Bleistiftverfahren oder computergestützter Verfahren sowie die psychologische Behandlung haben das Ziel, gemeinsam mit den Berufspädagogen, dem sozialen begleitenden Dienst und den Angehörigen eine größtmögliche Selbstständigkeit bei der Wiederaufnahme der Berufsfähigkeit sowie die Bewältigung der Veränderungen in den Lebenssituationen zu erreichen.
